Der Traum vom eigenen Haus

Der Traum vom eigenen Haus

Der Traum vom eigenen Haus

Der kluge Mann baut vor. Ohne Baugenehmigung heutzutage nicht mehr möglich.
Willy Meurer

Wenn man sich für den Bau eines neuen Hauses entschieden hat, sind viele Dinge rund um das Bauen zu beachten.

Habe ich ein geeignetes Grundstück? Ist es erschlossen? Darf ich darauf bauen und wenn ja, kann ich mein Traumhaus darauf verwirklichen?

Mit unserer Kompetenz, seit mehr als 20 Jahren, können und möchten wir bei der Verwirklichung ihres Traumes helfen.

Ebenso möchten wir Sie aber auch fair beraten, um sie vor unnötigen oder kostspieligen Investitionen zu schützen.

Fragen Sie uns.

Wir machen Ihnen ein attraktives Angebot zu den gewünschten und erforderlichen Vermessungsleistungen.

Haben Sie bereits ein geeignetes Baugrundstück oder muss es erst aus einem anderen herausgetrennt werden? Kennen Sie den exakten Grenzverlauf?

Auch hier können wir Ihnen helfen.

Bei uns bekommen Sie auch einen amtlichen Flurkartenauszug für den Bauantrag.

Die Planungsgrundlage

planungsgrundlageZu Beginn der Planungen erstellen wir Ihnen einen Lage- und Höhenplan mit den entsprechenden Grundstücksgrenzen und den Höhenverhältnissen an ihrem Baugrundstück, damit der Planer oder Architekt eine reale und verlässliche Grundlage für die Planung ihres Traumhauses hat.

Aufbauend auf der Arbeit des Planers erstellen wir Ihnen den amtlichen Lageplan zum Bauantrag zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Hier wird Ihr Gebäude in das Grundstück eingepasst, es werden Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen berechnet und die Nachbareigentümer ermittelt und eingetragen.

Nach der Genehmigung Ihres Gebäudes und der Bindung einer Baufirma kann es endlich losgehen.

Die Bauphase

Für den Aushub der Baugrube an der vorgesehenen Stelle auf Ihrem Grundstück erstellen wir Ihnen die Grobabsteckung mit entsprechendem Nachweis.

Für eine exakte Abrechnung mit der Baufirma ermitteln wir Ihnen die ausgehobenen Erdmassen.

Später erfolgt die exakte Festlegung der Außenwände ihres Traumhauses auf das Schnurgerüst. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden und es später nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, weil möglicherweise nicht entsprechend der Baugenehmigung gebaut worden ist. Im schlimmsten Fall wäre es dann ein “Schwarzbau”, der sogar zurückzubauen wäre.

Grenzeinaltungsbescheinigung

Durch uns kann die exakte Lage des Baukörpers zu den Grundstücksgrenzen bescheinigt werden und somit die erforderliche Sicherheit, dass entsprechend der Baugenehmigung gebaut wurde, hergestellt werden.

Diese wird auch vielfach von den Kreditinstituten zur Baufinanzierung verlangt.

Gebäudeeinmessung

Gebäudeveränderungen (Neu-, An- oder Umbauten) können nach ihrer Fertigstellung auf gesonderten Antrag eingemessen werden, um in das Liegenschaftskataster eingetragen zu werden.

Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Eigentums geleistet werden.

Weitergehende “Grenzfragen”

Nachbarliche Grenzfragen sind in Deutschland privatrechtlich geregelt. Zum Teil werden diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (vor allem in den §§ 903 bis 924 und im § 1004) geregelt.

Zu Fragen von Grenzabständen von Pflanzen, Grenzbäumen, des Überhangs von Zweigen, Wegerechten oder auch Baulasten finden sich weitere Regelungen im Baugesetzbuch, in der Thüringer Bauordnung und im Thüringer Nachbarrechtsgesetz.

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