Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige

Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige

Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
nFriedrich Schiller

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Oftmals ist es so, dass sich über einen längeren Zeitraum der Ärger mit dem Nachbarn aufstaut.

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Da wird der Apfelbaum nicht zurückgeschnitten und die Äste hängen über den Gartenzaun.

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Der Gartenzaun wurde erneuert und steht plötzlich nicht mehr da wo er vorher war.

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„Der Opa hat gesagt ….“ wo genau die Grenze verläuft.

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Hin und wieder ist es so, dass jeder seine Grenze ganz genau kennt und diese jedoch nicht identisch mit der Grenze des Nachbarn ist.

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Vielleicht sollte man spätestens jetzt jemanden fragen, der sich damit auskennt.

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Grenzwiederherstellung
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Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist derjenige, der den Zugriff auf alle Katasterunterlagen hat, diese entsprechend werten kann und somit auch verbindlich sagen kann wo die Grenze tatsächlich verläuft.

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Da bei Grenzstreitigkeiten Grenzpunkte meist nicht mehr sichtbar sind bzw. man vermutet, dass sie nicht mehr an der richtigen Stelle stehen, kommt in der Regel eine Grenzwiederherstellung in Betracht.

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Dabei werden die jeweiligen Nachbarn zum sogenannten Messungstermin eingeladen. Vorhandene Grenzpunkte werden überprüft und „verloren“ gegangene Grenzpunkte werden an Hand der historischen Unterlagen, die die bisherigen Vermessungen dokumentieren, wiederhergestellt. Anschließend hat jeder beteiligte Nachbar die Möglichkeit in einem förmlichen Verwaltungsverfahren seine Ansichten dazu darzulegen und ggf. Widerspruch einzulegen. In den allermeisten Fällen wird das Ergebnis der Katastervermessung von allen Beteiligten anerkannt, wird damit rechtskräftig und die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

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Grenzanzeige
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Bei einer Grenzanzeige werden ebenfalls die vorhandenen Grenzpunkte überprüft und nicht vorhandene Grenzpunkte werden mit einem Pfahl oder mit Farbe markiert. Es fehlt aber das förmliche Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Grenze durch alle beteiligten Nachbarn. Es wäre somit nicht vollständig abgeschlossen und würde möglicherweise weiterhin Konfliktpotential bieten.

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Fazit
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Eine Grenzanzeige ist dann sinnvoll, wenn es für den “Eigenverbrauch” sein soll und sich beide Nachbarn einig sind, das Ergebnis einer Vermessung zu akzeptieren. Ob sich die Nachbarn (auch künftige) auch in weiterer Zukunft einig sind, soll hier nicht weiter betrachtet werden.

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Wer auch künftig Rechtssicherheit haben möchte, wird auf eine Grenzwiederherstellung nicht verzichten können. Es sei denn, man geht gleich vor Gericht und lässt einen Richter entscheiden. Ob das dann kostengünstiger und nervenschonender ist, muss jeder für sich entscheiden.

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Kostenbeispiel
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Grenzwiederherstellung von 2 Grenzpunkten, welche ca. 20 m auseinanderliegen. Der Bodenrichtwert im Ort beträgt 20 €/m².

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1

2 x Waschen

2

2 x Waschen
2 x Trocknen

3

2 x Aktivschaum Vorwäsche
2 x Waschen
2 x Trocknen

4

1 x Hochdruckvorwäsche 85 BAR
2 x Waschen
1 x Wachs
2 x Trocknen
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Grenzanzeige von 2 Grenzpunkten, welche 20 m auseinanderliegen. Der Bodenrichtwert im Ort beträgt 20 €/m².

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5

1 x Aktivschaum Vorwäsche
2 x Hochdruckvorwäsche 85 BAR
2 x Waschen
1 x Wachs
2 x Trocknen

6

1 x Hochdruckvorwäsche 85 BAR
2 x Waschen
2 x Trocknen
1 x Sonderwachs, incl. Fahrzeugpolitur

7

2 x Aktivschaum Vorwäsche
2 x Hochdruckvorwäsche 85 BAR
2 x Waschen
2 x Trocknen
1 x Sonderwachs, incl. Fahrzeugpolitur
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Rechtsgrundlagen
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  • Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
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  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)
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