Gebäude in der Liegenschaftskarte

Gebäude in der Liegenschaftskarte

Gebäude in der Liegenschaftskarte

Von vielen unbemerkt wurde mit der Novellierung des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) im Jahr 2012 die Gebäudeeinmessungspflicht abgeschafft. Die Gebäude werden vorrangig aus den Luftbildern des Freistaates Thüringen übernommen und gestrichelt in der Liegenschaftskarte dargestellt.

Nach mehr als zwei Jahren lässt sich sagen, dass es immer wieder zur Verwunderung der Eigentümer in den amtlichen Nachweisen des Liegenschaftskatasters Gebäude gibt, die entweder völlig neu dargestellt wurden (aus dem Luftbild entnommen) oder auch bereits amtlich eingemessene Gebäude durch eine Darstellung aus dem Luftbild ersetzt wurden.

Zunächst ist das auch nicht weiter schlimm, da es keine Rolle spielt und die Eigentümer davon nichts wissen.

Problematisch wird es erst dann, wenn ein amtlicher Flurkartenauszug, z.B. für einen Bauantrag benötigt wird. So kann es schon einmal vorkommen, dass ein Gebäude aus dem Luftbild so dargestellt wird, dass es zum Teil beim Nachbarn auf dem Grundstück steht. Auch wenn ein Anbau an ein bestehendes Gebäude erfolgen soll, kann keine gesicherte Aussage getroffen werden, ob das nicht amtlich eingemessene Gebäude so an der richtigen Stelle steht und als Planungsgrundlage dienen kann.

Somit ist Ärger vorprogrammiert und man sollte sich rechtzeitig informieren und ggf. beraten lassen wie man damit umgehen kann und ob weitere Maßnahmen erforderlich werden, damit das Bauvorhaben umgesetzt werden kann.